Kosten

Da ich durch die Kassenärztliche Vereinigung zur vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit zugelassen bin, übernehmen alle gesetzlichen Krankenkassen die psychotherapeutische Behandlung bei mir.

Die seit dem 1. April 2017 geltende neue Psychotherapeutenrichtlinie sieht vor Beginn einer Behandlung den Besuch einer Sprechstunde vor.

Bitte melden sie sich für diese telefonisch oder über das Kontaktformular dieser Homepage an. Bitte vergessen Sie nicht bei einer Anmeldung über das Kontaktformular Ihre Telefonnummer anzugeben – ich rufe dann zurück. Telefonische Anmeldezeiten entnehmen sie bitte den Angaben auf dieser Seite.

In der Sprechstunde besprechen wir Ihr Anliegen und stellen fest, ob eine Behandlung notwendig ist und vereinbaren ggfs. Behandlungstermine oder sie bekommen ein Informationsblatt über alternative Hilfsmöglichkeiten. Der Besuch der Sprechstunde ist nicht gleichbedeutend mit einer Therapiezusage, da die verfügbaren Termine begrenzt sind.

Zum vereinbarten Sprechstundentermin bringen Sie bitte Ihre Chipkarte der Krankenversicherung und ggfs. eine Überweisung Ihres Arztes mit. Wenn die Psychotherapie indiziert ist und eingeleitet werden soll, wird ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Dazu werden Sie ausführlich von mir aufgeklärt.

Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie in meiner Praxis.

Behandlungskosten für Privatversicherte

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenkassen bzw. der Beihilfe in der Regel übernommen. Der genaue Umfang der Kostenübernahme unterscheidet sich jedoch von Versicherung zu Versicherung und hängt von Ihrem mit der Versicherung vereinbarten Leistungsumfang ab. Das die Vergütung von Psychotherapie in der privaten Krankenversicherung seit langer Zeit nicht angepasst wurde, lege ich bei der Rechnungslegung den 3,5-fachen statt des von der Privatversicherung in der Regel übernommenen 2,3 fachen Verrechnungssatzes zu Grunde. Ggfs. müssen Sie den Differenzbetrag privat dazu zahlen – in jedem Fall wird der volle Rechnungsbetrag ohne Abzug fällig.

Bitte fragen Sie Ihre Versicherung nach Ihren individuellen Versicherungsbedingungen für Psychotherapie und fordern Sie die nötigen Unterlagen an. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei der Beantragung auf Kostenübernahme für Psychotherapie.